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   BVerwG, 16.04.2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06)   

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https://dejure.org/2007,17882
BVerwG, 16.04.2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06) (https://dejure.org/2007,17882)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06) (https://dejure.org/2007,17882)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 7 B 3.07 (7 B 89.06) (https://dejure.org/2007,17882)
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wird, ist einfachrechtlich unstatthaft (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - Vf. 111-VI-09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 7 B 3/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - VII S 19/08, BFH/NV 2008, S. 1687) und damit offensichtlich unzulässig im obigen Sinn.
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 160.07 und 5 B 161.07 - und vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - jeweils juris).
  • BVerwG, 18.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Denn gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wird, ist eine erneute Anhörungsrüge nicht statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 7 B 3.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.03.2011 - 5 B 3.11
    Diese Unanfechtbarkeit schließt die Erhebung einer weiteren Anhörungsrüge grundsätzlich aus (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 160.07 und 5 B 161.07 - und vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - jeweils juris).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 176.07

    Entscheidung des Gerichts über Ablehnungsgesuche des Klägers unter Mitwirkung der

    4 Dies folgt in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge betreffend die Entscheidung über eine Anhörungsrüge schon daraus, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier die Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge zumindest in solchen Fällen ausschließt, in denen die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung ihrerseits eine Anhörungsrüge betraf (vgl. Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -); in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung der Ablehnungsgesuche stellt der Senat nicht darauf ab, dass das zu Grunde liegende Ablehnungsverfahren bereits durch unanfechtbare Entscheidung abgeschlossen ist.
  • LSG Bayern, 04.02.2013 - L 11 AS 11/13

    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge verworfen

    Die Unanfechtbarkeit der Entscheidung schließt eine erneute Anhörungsrüge aus (vgl BVerwG, Beschluss vom 16.04.2007 - 7 B 3.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2011 - OVG 5 RN 4.11 - NVwZ-RR 2011, 1000).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 184.07

    Notwendigkeit der Einlegung einer Anhörungsrüge durch einen postulationsfähigen

    4 Dies folgt in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge betreffend die Entscheidung über eine Anhörungsrüge schon daraus, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 19. Juli 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge zumindest in solchen Fällen ausschließt, in denen die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung ihrerseits eine Anhörungsrüge betraf (vgl. Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 ); in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung der Ablehnungsgesuche stellt der Senat nicht darauf ab, dass das zu Grunde liegende Ablehnungsverfahren bereits durch unanfechtbare Entscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 160.07

    Besorgnis der Befangenheit eines abgelehnten Richters - Anhörungsrüge eines nicht

    Dabei stellt der Senat nicht darauf ab, dass dies in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge schon daraus folgt, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 11. Juni 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge ausschließt (s. Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -), und lässt in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Zurückweisung des Antrags auf Tatbestandsberichtigung offen, welche Bedeutung es hat, dass das zu Grunde liegende Verfahren bereits durch unanfechtbare Sachentscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 163.07

    Ablehnungsgesuche des Klägers in den Verfahren betreffend die Anhörungsrügen

    Dabei stellt der Senat nicht darauf ab, dass dies in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge schon daraus folgt, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 15. Juni 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge ausschließt (Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -), und lässt in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung des Ablehnungsgesuches offen, welche Bedeutung es hat, dass das zu Grunde liegende Verfahren bereits durch unanfechtbare Sachentscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 165.07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters - Anhörungsrüge eines nicht

    Dabei stellt der Senat nicht darauf ab, dass dies in Bezug auf die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Anhörungsrüge schon daraus folgt, dass die auf eine Anhörungsrüge hin ergangene Entscheidung - wie hier der Beschluss des Senats vom 15. Juni 2007 - unanfechtbar ist (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO) und diese Unanfechtbarkeit der Entscheidung eine erneute Anhörungsrüge ausschließt (s. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 -), und lässt in Bezug auf die Anhörungsrüge betreffend die Verwerfung des Ablehnungsgesuches offen, welche Bedeutung es hat, dass das zu Grunde liegende Verfahren bereits durch unanfechtbare Sachentscheidung abgeschlossen ist.
  • BVerwG, 22.01.2019 - 9 B 6.19

    Unstatthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Anhörungsrüge

  • BVerwG, 24.04.2008 - 3 B 100.07

    Ausschluss der Anhörungsrüge durch mangelnde Geltendmachung einer Verletzung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 5 RN 4.11

    Anhörungsrüge gegen Anhörungsrügeentscheidung

  • VGH Hessen, 11.04.2016 - 8 A 2798/15

    Besetzung des Spruchkörpers im Falle einer Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 01.04.2011 - 54-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

  • BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
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